Impressum

"Zur Altstadt - am Fuße der Osterburg" Gaststätte, Pension, FEWO

Inhaber:
Steffen Popowycz

Geschäftsführerin:
Laura-Helen Kleinert

Untere Straße 2
07570 Weida

Tel.: 036603-42577
Mobil: 0172-3017168
E-Mail: info@zuraltstadt.de

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE 41069783562

Rechtliche Informationen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

   1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise 

       Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung und weiteren Leistungen 

       des Hotels (Hotelaufnahmevertrag).

   1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, 

        wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde. 

2. Vertragsabschluss, Vertragspartner

    2.1 Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen. 

   2.2 Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Die Buchung des

         Hotelzimmers ist personengebunden und begründet ein Schuldverhältnis

         ausschließlich zwischen dem Hotel und dem bei der Buchung 

         angegebenen Gast (Vertragspartner). Hat ein Dritter für den 

         Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem

         Kunden als Gesamtschuldner.  

   2.3 Ein Vertragspartnerwechsel, die Unter- oder Weitervermietung der    

         überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als

         Beherbergungszwecken ist ausgeschlossen. 

3. Rücktritt (Abbestellung, Stornierung, NoShow)

    3.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag 

         bedarf der Zustimmung des Hotels in Textform. Erfolgt diese nicht, so ist der 

         vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde

         vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. 

   3.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien 

         Rücktritt vom Vertrag in Textform vereinbart wurde, kann der Kunde bis 

         dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzan-

         sprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, 

         wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt

         gegenüber dem Hotel in Textform ausübt. Das Hotel ist berechtigt     

         Stornierungsgebühren in Höhe von 90% des vertraglich vereinbarten 

         Gesamtpresies für Stornierungen außerhalb der Stornierungsfrist in 

         Rechnung zu stellen. 

   3.3 Sofern in Textform vereinbart wurde, das der Kunde Innerhalb einer 

         bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurück treten kann, ist das Hotel

         ebenfalls in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt vom Vertrag 

         zurückzutreten. Dabei entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadens-

         ersatz.

   3.4 Das Hotel ist berechtigt NoShows zu 100% des vertraglich vereinbarten   

         Gesamtpreises in Rechnung zu stellen. 

4. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe, Hausrecht

    4.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter 

          Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

   4.2 Der Rechtsinhaber des Hotels kann jederzeit von seinem Hausrecht

          gebraucht machen.

   4.3 Die Hoteleinrichtung muss durch den Gast sorgsam behandelt und darf

         nicht beschädigt oder entwendet werden. Dies gilt für Gegenstände im

         Zimmer und im gesamten Hotelkomplex.  Das Hotel ist dazu berechtigt, dem

         Gast entstandene Kosten in voller Höhe in Rechnung zu stellen und

         gegebenenfalls weitere rechtliche Schritte in Anspruch zu nehmen. 

   4.4 Nachtruhe gilt zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr.

   4.5 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14:00 Uhr des vereinbarten 

          Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat kein Anspruch auf frühere 

          Bereitstellung. Stimmt das Hotel einer früheren Bereitstellung des 

          Hotelzimmers zu, so ist das Hotel berechtigt Early Check-in Gebühren in 

          Höhe von bis zu 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung 

          zu stellen.  

    4.6 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens bis 

          um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel

          aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen 

          Vertragsüberschreitende Nutzung bis 14:00 Uhr 50% des vollen Logispreises 

          (Listenpreises) in Rechnung stellen, danach 100%.

5. Zahlung

     5.1 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm 

           in Anspruch genommenen Leistungen zu geltenden Preisen des Hotels zu 

           zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und 

           Auslagen des Hotels an Dritte. 

    5.2 Der Kunde ist verpflichtet, Rechnungen des Hotels innerhalb von 10 Tagen 

          ab Zusendung der Rechnung zu zahlen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel 

          berechtigt ein Pauschalbetrag (Säumniszuschläge, Bearbeitungsgebühr) 

          i.H.v. bis zu 20,00 Euro zu verlangen, und gegebenenfalls an ein    

          Inkassobüro weiterzuleiten. 

    5.3 In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden, ist das Hotel 

          berechtigt, weitere Leistungen abzulehnen.